Die Covid-19 Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde zum 04.05.2020 für Zahnarztpraxen zurückgenommen. Daher sind alle
zahnmedizinischen Behandlungen wieder möglich.
Einige Vorsichtsmaßnahmen gilt es dennoch zu beachten:
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Sollten Sie Symptome von Covid-19 zeigen (Halsweh, Husten, Fieber etc. ...), oder sollten Sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person gehabt haben,
rufen Sie uns bitte zur Verlegung ihres Termins an.
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Wenn Sie einer Risikogruppe angehören, bei der ein schwerer Covid-19 Verlauf zu befürchten wäre, sollten Sie ihren Termin nur wahrnehmen, wenn es sich um eine
Notfall- bzw. Schmerzbehandlung handelt.
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Bringen Sie bitte für den Fall einer Wartezeit eine Maske/Atemschutz mit.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. dent. Mathias Hopf